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CH-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRASSENVERKEHR

Zusammenfassung aus dem ASA Merkblatt 1/2006

 

Allgemeine Erläuterung

(Vollständigkeit vorbehalten!)

 

Das ASA Merkblatt gilt für alle aerodynamischen Anbauteile , die bis zum 01.06.2006 noch nicht im Fahrzeugausweis eingetragen sind.

Ausgenommen sind Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung genehmigt sind (Eintrag im Typenschein). Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungs-Behörde Ihres Kantons (Strassenverkehrsamt resp. Motorfahrzeugkontrolle).

 

oder Direkt bei:

ASA Vereinigung der Strassenverkehrsämter

Thunstrasse 9, 3000 Bern 6

Telefon 031 350 83 83

 

Bitte befolgen Sie die nachfolgend genannten Montagehinweise um eine möglichst schnelle und erfolgreiche MFK Prüfung abzulegen.

Für die korrekte und sichere Montage ist der Umbauer verantwortlich!

 

- Markierung

Die Markierung (Typenschild) muss dauerhaft an der im Gutachten

vorgeschriebenen Stelle angebracht sein und übereinstimmen.

 

- Lackierung

Vor der Lackierung müssen die gelieferten Bauteile auf Passgenauigkeit geprüft werden.

Lackierte oder montierte Teile können nicht zurückgenommen werden!

 

- Prüfmontage

Bei der Prüfmontage ist darauf zu achten, dass keine längs wirkenden, steifen Befestigungsteile näher als 50mm an die Vorderkante der Stossstange oder Frontschürze reichen.

(Siehe ASA Checkliste 1.5, 2.1)  

ASA-Richtlinien 1 DTC-Gutachten

ASA-Richtlinien 1 DTC-Gutachten

- Befestigung

Die Befestigung der Anbauteile muss dauerhaft und sicher sein.

(Siehe ASA Checkliste 1.5, 2.1)- Gitter / Öffnungen in Frontschürzen

Ab 80mm muss eine Öffnung der Front, Heckpartie verschlossen werden!

Werden für den Verschluss der Öffnungen Gitter verwendet, müssen diese feinmaschig sein und eine hohe Festigkeit aufweisen.

Maschen dürfen nicht scharfkantig sein.

Die Maschenweite darf maximal 15x15mm betragen.

Gitter müssen mit einem dauerelastischen Kleber (z.B. Sikafl ex) mit einer Überlappung von mindesten 10mm verklebt werden!

(Siehe ASA Checkliste 2.2.1 /2 /3)Beispiel: Gitterbefestigung geklebt mit mind. 10mm Überlappung. 

ASA-Richtlinien 2(1)

ASA-Richtlinien 2(1)

ASA-Richtlinien 3(1)

ASA-Richtlinien 3(1)

Maximale Maschenweite Öffnungen über 80mm Ø mit Gitter. Öffnungen über 16cm müssen verkleinert werden oder beim DTC mit einer Einzelabnahme geprüft werden.

Für die mit "DTC" markierten Teile existieren bereits die notwendigen DTC-Gutachten.

ASA-Richtlinien 4(1)

ASA-Richtlinien 4(1)

- Festigkeit des Gitters

Das Gitter darf sich an der schwächsten Stelle, bei einer Daumendruckprüfung mit 150N (15Kg) maximal 5mm durchbiegen!

Wir empfehlen eine Verstärkung des Gitters bei Öffnungen ab 13 cm Höhe. Die Alustreben für die Verstärkung der Öffnung in einem Abstand von ca. 10-15cm anbringen und ebenfalls mit dauerelastischem Kleber befestigen. (Eventuell ein Loch in den Schenkel des Profils bohren das zusätzlich mit Kleber aufgefüllt wird um noch eine höhere Festigkeit zu erreichen.)

ASA-Richtlinien 5(1)

ASA-Richtlinien 5(1)

- Auspuffendrohr

Der Auspuffaustritt darf, wenn er aus der Fahrzeugstruktur herausragt nicht scharfkantig sein.

ASA-Richtlinien 6

ASA-Richtlinien 6

- Haubenaufsätze

Motorhauben Aufsätze und Lufteintritte, welche vom Boden aus ab einer Abrollänge Im Bereich zwischen 1000 mm bis 2100mm liegen, befi nden sich im Bereich eines möglichen Kopfanpralls bei einer Fussgängerkollision. Von der neu geschaffenen Situation darf für den Fussgänger kein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgehen.

ASA-Richtlinien 7

ASA-Richtlinien 7

- Bodenfreiheit

Überprüfung mittels Rampe (Rampensteigung 9% und Höhe der Rampe 8cm: Daraus ergibt sich eine Rampenlänge von 890mm) Grundsätzlich ist das Fahrzeug bis zur Achsgarantie (Gesamtgewicht) zu beladen. Eingetragene oder einzutragende Rad-Reifenkombinationen sind bei der Prüfung zu berücksichtigen.

ASA-Richtlinien 8 DTC-Gutachten

ASA-Richtlinien 8 DTC-Gutachten

Infos aus der ASA Richtlinie 2 A

 

- Karosserie

- Mindesthöhe für Scheinwerfer 50cm

- Mindesthöhe für Frontblinker, Stand, Schluss u. Bremslichter 35cm

- Mindesthöhe für Nebellampen , Tagfahrlichter 25cm

- Mindesthöhen für Nummerschilder 20cm ( Neigung noch oben max. 30°, nach unten max. 15° )- Fahrwerk

Rad-Befestigung

M12 x 1,5 6,5 Umdrehungen

M12 x 1,25 und M14 x 1,5 7,5 UmdrehungenRad-Freigängigkeit

Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein (Zwischen Fahrwerk und Reifen mind. 5mm / zwischen Felge und Fahrwerk mind.3mm)

 

- Interieur

Lenkrad Durchmesser mind. 300 mm bei Fahrzeugen mit höhenverstellbarer Lenksäule. Bei Fahrzeugen ohne verstellbarer Lenksäule empfehlen wir einen Mindestdurchmesser von 320 mm

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